Tierschutzordnung (TschO) der ARGE-TschO für Leistungssport mit Hunden

A. Administratives

1. Wirksamkeit

Diese Tierschutzordnung wird von allen Mitgliedern der ARGE - TschO anerkannt bzw. angewendet und ist eine Ergänzung des jeweils gültigen Rennreglements.

 

2. Zuständigkeit

Für die Kontrolle der Tierschutzangelegenheiten auf dem Rennplatz ist der Tierschutzbeauftragte (TSB) des ausrichtenden Vereines zuständig. Der TSB ist während der gesamten Rennläufe auf dem Rennplatz anwesend und auch für die Behörde während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar. Dem TSB ist mit Höflichkeit und Offenheit zu begegnen.

 

3. Anwesenheit bei Rennveranstaltungen

a) Bei allen Rennveranstaltungen sind während der Rennzeit ein Tierarzt (TA) und ein TSB auf dem Rennplatz anwesend. Außerhalb der Rennzeit müssen der TA und der TSB eine Rufbereitschaft garantieren.

b) Bei Verhinderung des TSB ist rechtzeitig vor dem Renntermin vom ausrichtenden Verein/Verband bzw. der Rennleitung eine Ersatzperson zu benennen.

 

4. Verstöße

Jedes Mitglied der Rennjury (Rennleiter, TSB, TA, Rennrichter, wenn vorhanden) hat das Recht, eine mündliche Verwarnung auszusprechen bzw. die Rennjury einzuberufen. Eine schriftliche Verwarnung oder Disqualifikation kann nur der Rennleiter / die Rennleitung verhängen.

 

5. Rennprotokolle (RP)

Bei sämtlichen Rennen sind Rennprotokolle zu führen. Werden tierschutz-relevante Eintragungen getätigt, sind Kopien dieses Protokolls an die Mitglieder der ARGE-TschO zu senden.

B. Regeln auf dem Rennplatz

Grundsatz

  • Die Hunde müssen auf dem Stake-Out-Gelände so gehalten werden, dass 
  • weder Personen oder andere Hunde, noch sie selbst gefährdet werden.
  • Es wird vorausgesetzt, dass die Hundehalter die Hunde tierschutzgerecht ausgebildet und trainiert haben und die Hunde physisch wie psychisch für die Sportausübung geeignet sind. Den Hunden dürfen durch die Teilnahme an der Veranstaltung weder Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt, noch dürfen sie in schwere Angst versetzt werden.
  • Die Teilnehmer sowie ihre Helfer sind für den korrekten und verantwortungsbewussten Umgang mit den Hunden während der gesamten Anwesenheitsdauer auf dem Veranstaltungsgelände verantwortlich.
  • Den Hunden muss während der gesamten Veranstaltung genügend Wasser und Futter zur Verfügung stehen.
  • Ziviles Recht (Haftung bei Beißereien und Verletzungen) bleibt von der ARGE-TschO unberührt.
  • Die Zuggeschirre für die Hunde müssen dem Körperbau des jeweiligen Hundes angepasst sein. Nicht zugelassen sind Maulkörbe, Würgehalsbänder, Te-letaktgeräte und Schwedenkarabiner. Das Mitführen von Peitschen, anderen Schlaginstrumenten und akustischen Signalgebern ist verboten.
  • Besucher-Hunde sind ausnahmslos an der Leine zu führen!

 

 

1. Kennzeichnung

 

Die am Rennen teilnehmenden Starter legen ein Blatt, auf dem deutlich sichtbar die entsprechende Startnummer geschrieben steht, in das Fenster ihres Fahrzeuges oder Wohnwagens (erhalten die Teilnehmer bei der Startnummernausgabe). Es kann alternativ die Startnummer selbst hineingelegt werden (außer, man ist damit gerade auf dem Trail unterwegs).

 

 

2. Medikamente

 

a) Ohne Zustimmung des Renntierarztes dürfen den am Rennen teilnehmenden Hunden keine Medikamente verabreicht werden.

b) Die Entnahme von Dopingproben geschieht nach den Vorgaben der Rennordnung.

c) Ausnahmen: Futterzusatzstoffe, die als solche und nicht als Medikamente gehandelt werden, wie z. B. Vitamin / Mineralpräparate, Canikur, Gelatinepulver, Canosan (Liste nur beispielhaft und nicht abschließend), fallen nicht unter die Zuständigkeit von 2.

 

 

3. Krankheiten

 

a) Tiere, die an offensichtlich ansteckenden Krankheiten leiden (z. B. Husten, Durchfall), dürfen nicht auf den Rennplatz gebracht werden. 

b) Tritt eine Krankheit auf dem Rennplatz auf, so sind der TSB und der Tierarzt sofort zu informieren. Den Anweisungen des TSB bzw. Tierarztes ist Folge zu leisten. 

c) Es dürfen nur offensichtlich gesunde, unverletzte, gut genährte und in ihrem Verhalten nicht gestörte Hunde an der Veranstaltung teilnehmen. 

d) Zeigt ein Hund während des Rennens Anzeichen von Erschöpfung, ist er vom Musher im Schlittensack zu laden und ggf. vom TA untersuchen zu lassen. In den Laufhundesport-Kategorien muss der Teilnehmer seinen Lauf abbrechen und seinen Hund gegebenenfalls vom TA untersuchen lassen.

 

 

4. Temperaturen während des Rennbetriebes

 

A) Wagenrennen, Canicross, Bikejoering u. Scooterjoering

Der TSB misst die Temperatur mit einem funktionstüchtigen Thermometer auf dem Rennplatz im Schatten eine Stunde vor dem Start des jeweiligen Renntages 50cm über dem Boden. Bei Temperaturen über 10°C verstän-digt der TSB den Rennleiter / die Rennleitung welche(r) über folgende Va-rianten entscheidet:

 

a) Bei einer Außentemperatur zwischen 10 und 15°C, ohne einen zu erwartenden weiteren Temperaturanstieg, ohne schwüle/feuchte Bedingungen kann das Rennen durchgeführt werden. Trifft eine der Bedingungen nicht zu, so ist die Rennstrecke auf ein angemessenes Maß zu verkürzen.

b) Bei Temperaturen zwischen 16°C und 20°C und einer überwiegend schattigen Rennstrecke (mind. 80%) kann das Rennen in den Kategorien Bike- und Scooterjoering, bei ca. 2km Streckenlänge durchgeführt werden.

c) Bei Temperaturen zwischen 18°C und 25°C und einer überwiegend schattigen Rennstrecke (mind. 80%) darf nur in der Kategorie Canicross gestartet werden (max. 2km Streckenlänge).

 

Bei Temperaturen über 10°C sind die Teilnehmer vom Rennleiter / von der Rennleitung oder TSB über die aktuelle Wetterlage zu informieren, da es große individuelle Unterschiede bei den Hunden bezüglich der Anfälligkeit gegenüber Wärme gibt.

 

Entwickeln sich die Temperatur- und Witterungsverhältnisse während des Rennverlaufes derart, dass die Bedingungen von a) bis c) eintreten, müs-sen der TSB und der Rennleiter / die Rennleitung für die noch betroffenen Kategorien entsprechend der Regeln von a) bis c) verfahren.

 

B) Schneerennen

Bei Verletzungen begünstigenden Schneeverhältnissen bzw. Witterungs-bedingungen sind vom Rennleiter zum Wohle der Hunde entsprechende streckentechnische Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

5. Haltung der Hunde auf dem Stake-Out-Platz

 

Technische Voraussetzungen:

Die Materialien müssen so beschaffen sein, dass keine Verletzung der Hunde stattfinden kann. Bei Ketten ist auf eine Gliedergröße zu achten, die ein Einklemmen von Zehen verhindert, bei Stahlseilen auf einwandfreie Adern (Seile mit gebrochenen Adern dürfen wegen Verletzungsgefahr nicht verwendet werden).

Die Anbindung muss mit einem Wirbel zum Hund und einem Wirbel zum Abgang versehen sein, um eine Verdrillung und Verkürzung zu verhindern.

Die Karabiner und alle sonstigen Verbindungen müssen technisch einwandfrei sein, um die Sicherheit der Tiere zu gewährleisten.

 

a) Boxen

Jeder Hund benötigt eine Ruhefläche, die ein entspanntes Liegen, ein Stehen und ein Drehen des Hundes ermöglicht.

Die Boxen müssen Schutz vor Witterung (Regen, Kälte, Sonne, Wind) bieten und so konstruiert sein, dass sich im Inneren wenig Kondenswasser bildet und sie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.

Die Boxen dürfen keine scharfen Kanten oder vorstehende Schrauben aufweisen, an denen sich die Hunde verletzen können und müssen einen rutschsicheren Boden aufweisen.

Die Belüftung der Boxen muss ausreichend und so konstruiert sein, dass sich nicht übermäßig viel Wärme aufstauen kann und der Hund, besonders während der Fahrt, keiner Zugluft ausgesetzt wird.

Befinden sich die Boxen in einem Anhänger hinter einem PKW, so ist ein Eindringen von Abgasen in die Boxen unbedingt zu verhindern.

 

b) Stake-Out-Haltung

Bei der Befestigung der Hunde am Stake-Out handelt es sich nicht um eine Haltung von Hunden im eigentlichen Sinn. Die Hunde werden daran nur befestigt, um sich zu versäubern und um Verrichtungen wie Füttern, Wässern, Fellpflege, Vorbereitung und Nachbereitung des Rennens durchzuführen. Es soll darauf geachtet werden, die Hunde nicht länger als 90 Minuten unbeschäftigt (ohne direkten Kontakt zum Besitzer oder Helfer) am Stake-Out zu befestigen. Das Verlassen des eigenen Stake-Outs, während die Hunde angebunden sind und ohne Zurücklassung einer Auf-sicht, ist verboten. Die Länge des Seils bzw. der Kette muss so gewählt werden, dass der Hund entspannt stehen und liegen kann, ohne von ei-nem anderen erreicht zu werden.

Befestigung am Fahrzeug

Dies ist generell möglich, folgende Punkte sind zu beachten:

Verletzungsmöglichkeiten am und unter dem Fahrzeug muss vorgebeugt werden. Kontamination (Vergiftung und Verschmutzung durch z. B. Schmiermittel, Kraftstoff, Streusalz, etc.) der Hunde muss vermieden werden. Für die technische Beschaffenheit der Anbindungsseile gelten die gleichen Vorschriften wie oben unter „Technische Voraussetzungen“ beschrieben.

 

c) Hygiene

Oberstes Gebot, unabhängig von der gewählten Stake-out-Form, ist die Einhaltung der Hygiene.

Kotabfälle sind umgehend zu beseitigen, die Boxen, Einstreu und Unterlagen sind hygienisch zu halten.

Hunde, die sich eingekotet oder mit Urin verschmutzt haben, sind umgehend zu reinigen.

C. Hundealter und Bodenbeschaffenheiten

1. Hundealter:

 

Alle am Rennen teilnehmenden Hunde müssen am 1. Tag des Rennens zumindest 18 Monate alt sein - (Ausnahme: Canicross - Laufen mit Hund 12 Monate - bei Streckenlängen ab 10km zumindest 18 Monate), 

in den Kategorien Scooterjoering, Pulka und Skijoering 18 Monate, bei Stre-ckenlängen über 15 km zumindest 24 Monate 

(falls behördliche Verordnungen ein höheres Alter fordern sind diese Verordnungen einzuhalten).

 

 

2. Bodenbeschaffenheit bei Dryland-Veranstaltungen:

 

Wiesen, sandiger und lehmiger Untergrund sind zu bevorzugen, Schotterstraßen mit nicht zu groben, scharfen Steinen sind annehmbar. Asfaltstrecken sollen vermieden werden und sich auf Straßenquerungen beschränken. Lassen sich asfaltierte Teilstücke nicht vermeiden, dann darf die Summe der asfaltierten Teilstücke maximal 500m betragen.

D. Chipliste

Die Vereine / Verbände stellen Chiplisten zur Verfügung, welche von den Vereins- / Verbands -HPs heruntergeladen werden können bzw. bei der Startnummerausgabe aufliegen.

 

In diese Chiplisten müssen alle Hunde, welche zum Stake-Out mitgebracht werden, eingetragen sein. Die Namen der Hunde, welche nicht laufen werden, werden dünn durchgestrichen, damit die Daten lesbar sind.

 

Folgendes muss in diese Chipliste eingetragen werden:

  • Name des Teilnehmers
  • Kategorie(n), in der (denen) gestartet wird
  • Nationalität
  • Hundenamen
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Chipnummer
  • Datum & Unterschrift unter folgender Bestätigung:

Ich bestätige hiermit, dass meine Hunde gegen die Wutkrankheit schutzgeimpft sind und diese Impfung, vom heutigen Tag an vor nicht weniger als 30 Tage und die Gültigkeit nicht abgelaufen ist. Weiters bestätige ich, dass meine Hunde wegen des Verdachts der Wutkrankheit keiner Verkehrsbeschränkung unterliegen. Den Hunden, die am Wettkampf teilnehmen, wurden keine Medikamente oder verbotene leistungssteigernde Substanzen verabreicht. Weiters bestätige ich, dass für sämtliche mitgenommenen Hunde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.

 

I confirm hereby that my dogs are vaccinated against the rage illness and this vaccination had took place from the today's day 30 days or more before I travel and the vaccination is currently valid and not expired. Further, I confirm that my dogs are not subject to a restriction of transport because of any suspicion of ra-bies. No medicines or forbidden performance enhancing substances have been given to any of my dogs, which participate in this competition. Further I confirm that I have the obligatory liability insurance for all carried

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